Allgemeine Voraussetzungen:

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Botschaft, da jeder Vorgang individuell bearbeiten werden muss.

  • Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumsantragsformular.
  • Original Reisepass mit mindestens  sechs-monatiger (6) Gültigkeitsdauer.
  • Impfzeugnis für Gelbfieber-Impfung, falls Sie in Risikogebiete reisen werden. Personen unter 18 oder über 65 Jahren und alle, die nicht geimpft werden können, müssen eine medizinische Bestätigung in Englischer oder Spanischer Sprache vorweisen.  
  • Visumszahlungsbestätigung, falls erforderlich.

Sollten bei Überweisung von Visagebühren Transaktionsgebühren anfallen, müssen diese vom Antragsteller bezahlt werden. Andernfalls müssen diese Gebühren durch eine zweite Überweisung beglichen werden.

 

WICHTIG: Die Konsularsektion verlangt Dokumente die alle Voraussetzungen erfüllen und vollständig ausgefüllt sind. Andernfalls, werden unvollständige Anträge zurückgewiesen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

 

Die Ausstellung eines Visums erfolgt rein persönlich in der Konsularabteilung in Wien, nach terminlicher Vereinbarung!


Visatypen

Es gibt neun (9) verschiedene Typen von Visa für ausländische Reisende nach Bolivien. Spezifische Informationen zu jedem Visum finden Sie weiter unten.

 

TOURISMUSVISUM (I)

TOURISMUSVISUM (II)

TOURISMUSVISUM (III)

TRANSITVISUM.

MEHRFACHVISUM

HÖFLICHKEITSVISUM
STUDENTENVISUM

DIPLOMATENVISUM

OFFIZIELLES VISUM


SPEZIFISCHE VORAUSSETZUNGEN

Antragsteller müssen diese zusätzlich zu den oben aufgeführten vorzulegen; wenn nichts anderes angegeben.


I. TOURISMUSVISUM (GrupPE I)

Staatsbürger der Länder in nachfolgend aufgeführter Tabelle brauchen nur einen gültigen Reisepass, um nach Bolivien einzureisen:

 

Deutschland

Andorra

Antigua und Barbuda

Argentinien

Australien

Österreich

Belgien

Brasilien

Kanada

Chile

Kolumbien

Costa Rica

Kroatien

Dänemark

Ecuador

El Salvador

Slowenien

Slowakei

Spanien

Estland

Philippinen

Finnland

Frankreich

Griechenland

Honduras

Ungarn

Irland

Island

Italien

Japan

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Mexiko

Monaco

Norwegen

Neuseeland

Niederlande

Palästina

Panama

Paraguay

Peru

Polen

Portugal

Vereinigtes Königreich 

Tschechische Republik

Russland

St. Maarten

Schweden

Schweiz

Surinam

Türkei

Uruguay

Vatikan

Venezuela

II. TOURISMUSVISUM (GrUPPE II)

  1. Wie oben erwähnt, "Visumsantragsformular."
  2. Eine Kopie des Flugscheins (Hin- und Rückreise) oder eine Kopie der Reiseroute.
  3. Eine Hotelbestätigung, oder ein Einladungsschreiben von einem legalen Domizil in Bolivien.
  4. Nachweis der Zahlungsfähigkeit im Ursprungsland durch aktuelle Bankauszüge der letzten drei Monate
  5. Bei Minderjähriger, die allein reisen, ist eine schriftliche Reisegenehmigung eines Vormunds vorzulegen. 

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsulat-Termin vereinbart werden.

 

 

Kosten: 30 USD

 

Länder in Gruppe II:

Albanien

Saudi Arabien

Armenien

Argelia

Aserbaidschan

Bahamas

Bahrain

Bangladesch

Barbados

Weißrussland

Benin

Bosnien und Herzegowina

Botswana

Brunei Darussalam

Bulgarien

Burkina Faso

Burundi

Kap Verde

Kamerun

China 

Zypern

Komoren

Côte d'Ivoire

Kuba

Dschibuti

Dominica

Ägypten

Äquatorialguinea

Eritrea

Äthiopien

Fidschi

Gabun

Gambia

Georgien

Ghana

Grenada

Guatemala

Guinea

Guinea-Bissau

Guinea-Ecuatorial

Guyana

Haiti

Indien

Iran

Marschallinseln

Salomonen-Inseln

Jamaika

Jordanien

Kasachstan

Kenia

Kiribati

Kuwait

Lesotho

Libanon

Liberia

Nord-Mazedonien

Madagaskar

Malaysia

Malawi

Malediven

Mali

Malta

Marokko

Mauretanien

Mikronesien

Moldawien

Mongolei

Montenegro

Mosambik

Myanmar

Namibia

Nauru

Nepal

Nicaragua

Niger

Oman

Palau

Papua-Neuguinea

Katar

Zentralafrikanische Republik

Republik Korea

Vereinigte Republik Tansania

Rumänien

St. Kitts und Nevis

Samoa

St. Lucia

St. Vincent und die Grenadinen

Sao Tome und Principe

Singapur

Sierra Leone

Sri Lanka

Senegal

Serbien

Seychellen

Südafrika

Swasiland

Thailand

Tadschikistan

Togo

Tonga

Trinidad und Tobago

Tunesien

Turkmenistan

Tuvalu

Ukraine

Uganda

Usbekistan

Vanuatu

Vietnam

Sambia

Simbabwe

III. TOURISMUSVISUM (GrUpPE III)

  1. Sie müssen einen persönlichen Gesprächstermin in der Konsularabteilung vereinbaren.
  2. Ein Anforderungsschreiben an das Konsulat.
  3. Wie oben erwähnt, das "Visumsanforderungsformular".
  4. Eine Kopie des Flugscheins (Hin- und Rückreise) oder eine Kopie der Reiseroute.
  5. Eine Hotelbestätigung, oder ein Einladungsschreiben von einem legalen Domizil in Bolivien.
  6. Nachweis der Zahlungsfähigkeit im Ursprungsland durch aktuelle Bankauszüge der letzten drei Monate
  7. Ein Strafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von einem Bundesgericht oder ein anderen zentralen Verwaltungsbehörde. WICHTIG: Dieses Zertifikat darf nicht alter als einen Monat sein und muss in beglaubigter Übersetzung in die spanische Sprache vorgelegt und mit der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen legalisiert werden.
  8. Bei Minderjährigen, die alleine reisen, eine schriftliche Reisegenehmigung eines Vormunds.

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit anhang Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsulat-Termin vereinbart werden.

 

Liste der Länder Gruppe III:

 

Afghanistan

Angola

Bhutan

Kambodscha

Tschad

Vereinigte Staaten von Amerika

Indonesien

Israel

Irak

Laos

Libyen

 

Nigeria

Pakistan

Puerto Rico

Ruanda

Demokratische Volksrepublik Korea

Demokratische Republik Kongo

Syrien

Somalia

Sudan

 

Jemen


IV. Transit VISUM.

Der Transit durch Bolivien beträgt maximal 7 Tage. Piloten und Flugbesatzung gelten als Transitreisende.

  1. Ein gültiger Reisepass.
  2. Ein Flugticket (Hin- und Rückreise) mit Nachweis des Endziels.
  3. Ein aktuelles Reisepassbild (4,5 x 3,5 cm).

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsular-Termin vereinbart werden.

 


v. Höflichkeitsvisum

Dieses Visum wird für Staatsbeamten, Mitarbeitern internationaler Organisationen sowie kulturellen und religiösen Persönlichkeiten erteilt.

Jeder Fall muss beim jeweiligen bolivianischen Konsulat vorgelegt werden und wird einzeln bewertet.

 

Zumindest ist Folgendes erforderlich:

  1. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumsantragsformular.
  2. Ein aktuelles Reisepassbild (4,5 x 3,5 cm).
  3. Ein originaler Reisepass mit mindestens sechs-monatiger (6) Gültigkeit.
  4. Nachweis der Zahlungsfähigkeit im Ursprungsland durch aktuelle Kontoauszüge oder anderweitige Dokumente.
  5. Impfzeugnis für Gelbfieber-Impfung, falls Sie in Risikogebiete reisen werden. 

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsular-Termin vereinbart werden.

 


VISUM FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (visa de objeto determinado)

Man benötigt ein "Spezifisches Objektvisum" für:

  • Geschäftsreisen oder mit einem Arbeitsvertrag
  • Arbeitserfahrung
  • Freiwilliger sozialer Dienst ohne Entgelt
  • Ehe
  • Beantragung eines vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts (für Arbeit oder Familie)
  • Filme zu kommerziellen Zwecken filmen

Dieses Visum gilt für dreißig (30) Tage. Bei der Ankunft kann es in den ersten zwei Wochen des Aufenthalts für bestimmte Zeiträume von der Allgemeinen Migrationsdirektion verlängert werden.

 

VORAUSSETZUNGEN:

  1. Ein Anforderungsschreiben an das Konsulat.
  2. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumsantragsformular.
  3. Ein (1) aktuelles Reisepassbild (4.5cm x 3.5cm)
  4. Eine Kopie des Flugscheins (Hin- und Rückreise) oder eine Kopie der Reiseroute.
  5. Eine Hotelbestätigung, oder ein Einladungsschreiben von einem legalen Domizil in Bolivien.
  6. Nachweis der Zahlungsfähigkeit im Ursprungsland durch aktuelle Bankauszüge oder anderweitige Dokumente.

  7. Ein Strafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von einem Bundesgericht oder ein anderen zentralen Verwaltungsbehörde. WICHTIG: Dieses Zertifikat darf nicht alter als einen Monat sein und muss in beglaubigter Übersetzung in die spanische Sprache vorgelegt und mit der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen legalisiert werden.
  8. Impfzeugnis für Gelbfieber–Impfung, falls Sie in Risikogebiete reisen werden. Personen unter 18 oder über 65 Jahren und alle, die nicht geimpft werden können, müssen eine medizinische Bestätigung in Englischer oder Spanischer Sprache vorweisen. 
  9. Dokumente zur Anerkennung des Reisezwecks (Arbeits-, Kultur-, Kunst-, Sports-, Leistungsvertrag usw.). Soziale Freiwillige und Personal für technische Zusammenarbeit müssen eine Bescheinigung der Sponsororganisation vorlegen, die ihren Zustand anerkennt.
  10. Bei Minderjährigen, die alleine reisen, ist eine schriftliche Reisegenehmigung eines Vormunds vorzulegen.

  • Im Falle von kommerziellen Filmen muss der Interessent eine Sondergenehmigung vom Nationalen Rat des bolivianischen Kinos (CONACINE) erhalten.

Sonderfall, Ehe: Ausländer, die in Bolivien heiraten möchten, benötigen außerdem eine internationale Geburtsurkunde und eine Bestätigung des Ledigenstandes ausgestellt durch das Zivilstandesamt des betreffenden Landes. Beide legalisiert mit der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen.

 

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit anhang Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsulat-Termin vereinbart werden.

Visumkosten: 85 USD


Vii. MEHRFACHVISUM

  1. Ein Anforderungsschreiben an das Konsulat.
  2. Wie oben erwähnt, "Visumsantragsformular."
  3. Ein Strafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von einem Bundesgericht oder ein anderen zentralen Verwaltungsbehörde. WICHTIG: Dieses Zertifikat darf nicht alter als einen Monat sein und muss in beglaubigter Übersetzung in die spanische Sprache vorgelegt und mit der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen legalisiert werden.
  4. Eine Kopie des Flugscheins (Hin- und Rückreise) oder eine Kopie der Reiseroute.
  5. Eine Kopie des Arbeitsvertrags.

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsular-Termin vereinbart werden.

Visumkosten: 200 USD

 

VIii. Studentenvisum

Das "Studentenvisum" gilt für sechzig (60) Tage für ausländische Staatsbürger, die nach Bolivien reisen, um ihr akademisches Studium an der Sekundarstufe, der Universität oder auf einer anderen Ebene fortzusetzen. Dieses konsularische Visum ermöglicht dem Prozess eine zeitlich begrenzte Dauer von bis zu drei (3) Jahren in Bolivien, die zu gleichen Bedingungen vom Generaldirektorat für Migrationen in Bolivien verlängert werden kann.

 

Im Falle ein "Austauschstudentenvisum" mit oder ohne staatlicher Vereinbarung beträgt die Visumdauer einhundertachtzig (180) Tage und ermöglicht den vorübergehenden Aufenthalt in Bolivien für einen ähnlichen Zeitraum durch die Generaldirektion für Migration in Bolivien .

  1. Wie oben erwähnt, "Visumsantragsformular."
  2. Ein Anforderungsschreiben an das Konsularabteilung zur Identifizierung des Antragstellers, in dem der Zweck der Reise, die Zahlungsfähigkeit und die Reisedaten (Hin- und Rückreise) erläutert werden.
  3. Eine Kopie des Flugscheins (Hin- und Rückreise) oder eine Kopie der Reiseroute.
  4. Eine Hotelbestätigung, oder ein Einladungsschreiben von einem legalen Domizil in Bolivien.
  5. Nachweis der Zahlungsfähigkeit im Ursprungsland durch aktuelle Bankauszüge oder anderweitige Dokumente.
  6. Ein Strafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von einem Bundesgericht oder ein anderen zentralen Verwaltungsbehörde. WICHTIG: Dieses Zertifikat darf nicht alter als einen Monat sein und muss in beglaubigter Übersetzung in die spanische Sprache vorgelegt und mit der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen legalisiert werden.
  7. Dokumente, die das Abschlusszeugnis der letzten Stufe in der Schule, im Institut oder in der Universität des Landes abgeschlossen haben, wurden von der Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen legalisiert.
  8. Original Letter of Acceptance, or copy legalised by the Apostille of the Hague, extended by the destination Institution. Applicable for a "Student's Visa" with private or State agreement.
  9. Gegebenenfalls eine Kopie der Inter-Institutionellen Vereinbarung, sofern die Art des Studentenaustauschs festgelegt ist; legalisiert durch die Apostille von Den Haager Beglaubigungsübereinkommen . Gilt für ein "Studentenvisum" mit privatem oder staatlichem Vertrag.
  10. Zahlungsbeleg für die Kosten des Visums, sobald der Antrag angenommen wurde, mit Ausnahme der aufgrund staatlicher Vereinbarungen erteilten.

Bitte senden Sie eine E-Mail an "consulado@embajada-bolivia.at" mit Kopien aller erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente akzeptiert wurden, kann ein Konsular-Termin vereinbart werden.